Sanierungsobjekt Edenkoben

Stadtkernsanierung Edenkoben, Am Schafplatz,
Wohn- und Geschäftshäuser Weinstraße 61/63
NUTZEN SIE DIE SONDERABSCHREIBUNG AUF DIE SANIERUNGSKOSTEN


Bei den Objekten handelt es sich um interessante innerstädtische Gebäude in ansprechendem Baustil. In kundenfreundlicher Lage entstehen attraktive Ladengeschäfte, Büro- und Praxisräume. Die im Obergeschoss und Dachgeschoss integrierten Wohnungen ermöglichen komfortables Wohnen im Zentrum der Stadt.

IHRE VORTEILE:
- hochwertige Ausstattung
- zentrale Innenstadtlage
- gute Abschreibungsmöglichkeiten
- 5 Jahre Gewährleistung nach BGB

Die geplante Sanierungsmaßnahme beinhaltet eine Komplettsanierung der Gebäude; beispielsweise das Herstellen der Wärmedämmung gemäß Energieeinsparverordnung (EnEV), Neugestaltung und Austausch sämtlicher Elektro-, Heizungs- und Sanitär-installationen, Einbau einer modernen Heizungsanlage in Brennwerttechnik, sowie brandschutz- und schallschutztechnische Maßnahmen. Größten Wert wird auf eine - insbesondere im späteren Betrieb - wirtschaftliche Ausführung gelegt. Um die hohen technischen und gestalterischen Anforderungen zu erfüllen, wurden zahlreiche Fachleute für die Planung der Umnutzung eingeschaltet.

Sanierungsobjekt Edenkoben

Mit der hervorragenden Verkehrsanbindung erreichen Sie in wenigen Minuten die A65, eine Bushaltestelle befindet sich direkt neben dem Objekt, der Bahnhof ist zu Fuß erreichbar. In unmittelbarer Nachbarschaft befinden sich Geschäfte und Dienstleister, beispielsweise Metzgerei, Bäckerei, Apotheke und Banken.


Der Erhalt historischer innerstädtischer Gebäude ist eine bedeutende Aufgabe der Gesellschaft. Durch staatliche Investitionen allein ist dies nicht zu bewerkstelligen. Deshalb fördert der Staat Investitionen in die Sanierung historischer Bausubstanz durch die Möglichkeit der steuerlichen Abschreibung.

Für das Objekt «Am Schafplatz» wird eine Städtebauförderung von 37 % der förderungsfähigen Modernisierungskosten gewährt. Selbstnutzer können 10 Jahre lang jeweils 9 % der restlichen Sanierungskosten der erworbenen Immobilie als Sonderausgaben absetzen.
Für Kapitalanleger ergeben sich zwei andere Arten der Abschreibung. Zunächst kann der restliche Sanierungskostenanteil 8 Jahre lang mit 9 % und weitere 4 Jahre mit 7 % als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Zusätzlich und über 12 Jahre hinaus erfolgt eine lineare Abschreibung der Altbausubstanz mit einem Prozentsatz von 2 %.
 
Durch die staatlichen Steuervergünstigungen können Werte und Substanz unserer Städte verbessert werden und gleichzeitig bietet die Investition vielen Bürgern die Chance auf eine Verbesserung Ihrer Altersvorsorge.

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